22.
Man hat freilich das
Recht ein Behauptungszeichen zu verwenden im Gegensatz
z.B. zu einem Fragezeichen. Irrig
ist es nur, wenn man meint, daß die
Behauptung nun aus zwei Akten besteht, dem Erwägen und dem
Behaupten (Beilegen des Wahrheitswerts, oder
dergleichen) und
daß wir diese Akte nach den Zeichen des
Satzes vollziehen, ungefähr wie wir nach Noten singen.
Mit dem Singen nach Noten ist allerdings das laute, oder
leise, Lesen nach dem
geschriebenen Satz zu vergleichen,
aber nicht das ‘Meinen’ (Denken)
des gelesenen Satzes. |