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Und hier liegt nun etwas Wichtiges: Die Aussage
“Ich weiß, daß er sich
freut” würde doch auch im Gerichtssaal nicht als
mehr gelten, als: “Ich ha[tt|b]e den sichern Eindruck, daß er sich
freut”.
Der Fall wäre nicht 12
der gleiche, wie wenn ein Physiker aussagte, er habe dies
Experiment gemacht, & es habe dies ergeben; oder
wie wenn ein Mathematiker über eine Berechnung aussagte.
– Wenn ich den [a|A]ndern lange gekannt habe, wird der Gerichtshof wohl auch meine
Aussage gelten lassen, ihr Gewicht beilegen.
Aber meine absolute Sicherheit wird ihm nicht ein Wissen bedeuten.
Denn aus einem Wissen müßte er ganz bestimmte Schlü[ß|s]se ziehen können.
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